PLANUNGSBÜRO FÜR DENKMALPFLEGE, BESTANDSAUFNAHME UND INNENARCHITEKTUR

BAUVORUNTERSUCHUNG

PLANUNGSGRUNDLAGEN


BAUBESTANDSBESCHREIBUNG


Sie besitzen zu Ihrem Haus keine Grundrisspläne oder Baudokumente - dann geht es Ihnen wie vielen Besitzern Alter Häuser. Das Alter des Gebäudes aber auch die ursprüngliche Bauweise lassen sich nach vielen Generationen von Bewohnern und verschiedenen den Nutzungsbedingungen angepassten Umbauten selten auf den ersten Blick korrekt bestimmen. Bauantragspläne waren je nach Region erst mit dem Urkartaster bei den Gemeinden ca. Mitte des 19. Jahrhundert zwingend erforderlich. Oftmals sind sie auch beim Wechsel der Eigentümer verloren gegangen. Bevor ein Haus einer grundlegenden Sanierung und modernen Nutzungsanforderungen zugeführt wird, sollte man es gründlich kennen lernen. Eine genauere Betrachtung zeigt schnell, wo die Ursachen für typische Bauschäden zu finden sind und offenbart bei genauerer Analyse auch die versteckten Probleme frühzeitigt. Die gründliche Bestandsaufnahme, bei der auch eine Recherche in Bildarchiven nützlich sein kann, vermeidet oftmals teure Baunachbesserungen und Baufehler von vorne herein. Gleichzeitig erfahren Sie sehr viel persönliches über Ihr Haus und werden es mit all seinen Fältchen noch mehr lieben. Als Ergebnis einer genauen Untersuchung und dem Gebäudeaufmaß erhalten sie sehr aussagekräftige Planunterlagen für die Konzepterstellung und alle erforderlichen Bauanträge.




GEBÄUDEAUFMASS NACH GENAUIGKEITSSTUFEN


Ob Umbau, Sanierung oder neues Nutzungskonzept – ohne fundierte Planung kommen auch Historische Gebäude nicht aus. Je nach Alter der Liegenschaft und Benutzerwechsel ist oftmals das vorhandene Material an Planungsunterlagen wie der Ursprungsentwurf, erfolgte Umbauten und auch ehem. Bauantragsunterlagen sehr unterschiedlich vorhanden. Wir erstellen daher auf Grundlage von Archivnutzung und eines Gebäudeaufmaßes nach Aufwand und Genauigkeitsstufe differenziert Bestandspläne als CAD Planunterlagen. Diese sind für alle am Bau beteiligten Fachplaner und Fachfirmen zielführend und bieten höhere Kostensicherheit und Planungssicherheiten die sich somit im Ergebnis immer positiv für die Auftraggeber auswirken.

Entsprechend der für das Objekt notwendigen Genauigkeit bieten wir diese Leistung in vier Genauigkeitsstufen an. Sollten aber bereits vermasste Planunterlagen für das zu untersuchende Gebäude vorliegen, muss lediglich ein Kontrollaufmaß durchgeführt werden. Dadurch werden der Aufwand und die Kosten entsprechend gesenkt. Das Gebäudeaufmaß und die Erstellung von Bestandsplänen bilden die Grundlage für unsere weiteren Beratungs-(z.B. Erstellung eines Energiekonzeptes) und die gewünschten Planungsschritte (z.B. Erstellung eines Nutzungskonzeptes).

Sie sind somit auch die Grundlage für den Bauantrag, die Mengen und Kostenermittlung aller am Bau beteiligten Planer und Firmen.



 

 

 

Genauigkeitsstufe I – schematisches Aufmaß

Im Maßstab 1:100
Einfache Dokumentation eines Gebäudetyps in Grundrissgliederung, Höhenentwicklung, Form und Außenerscheinung

Diese Stufe kann auch für einfache Gebäude mit erkennbarer Konstruktion und Gestalt angewandt und bietet für die meisten Planungsaufgaben eine ausreichende Genauigkeit

Genauigkeitsstufe II – Annähernd wirklichkeitsgetreues Aufmaß

Aufmaß im Maßstab 1:50 oder 1:100
Diese Stufe wird für formenreiche Bauten, stark sanierungsbedürftige Gebäude und den Großteil von Baudenkmälern auch zur Inventarisierung oder Druckvorlage eingesetzt.

Genauigkeitsstufe III – Verformungsgerechtes Aufmaß 

Aufmaß im Maßstab 1:50

Diese Stufe wird z.B. bei Gebäuden mit stark sanierungsbedürftigem Tragwerk oder bei Vorgabe durch die Denkmalbehörde erstellt. und bildet die Grundlage für Umbaumaßnahmen, Restaurierung, der statischen Sicherung und planungsvorbereitenden Bauzustandsanalyse. Dabei kommen unterschiedliche, der Aufgabe entsprechende, Messtechniken zum Einsatz.

Genauigkeitsstufe IV –Verformungsgerechtes Aufmaß mit detaillierter Darstellung

Diese Stufe wird in der Regel nur bei hochwertigen Baudenkmälern, nach Absprache mit der Denkmalbehörde notwendig

 


 
 
 
 
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